Neue Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen – verlängerter Lockdown

Die sächsische Landesregierung hat den Lockdown bis zum 7. Februar 2021 verlängert. Die meisten Regeln bleiben gleich. Es gibt nur einige Änderungen.

Die Schulen dürfen nur für Abschlussklassen öffnen.
Sie dürfen nur noch 1 weitere Person aus einem anderen Haushalt treffen.

Sie können die neuen Regeln in einer leicht verständlichen Sprache nachlesen. Sie finden die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in einer leicht verständlichen Sprache auf unserer Sonderseite zu Corona. Hier gelangen Sie zur Corona-Seite.

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