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Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung

Letzte Woche haben wir zur Mund-Nasen-Bedeckung informiert.
Wir haben uns für die Information in leicht verständlicher Sprache an der Information des Gesundheitsamtes Dresden orientiert.
Mittlerweile haben wir einen wichtigen Abschnitt ergänzt. Denn viele haben gefragt, ob auch Menschen mit Beeinträchtigungen Masken tragen müssen.

Die gezeichnete Abbildung zeigt drei Personen. Die Personen tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Person links trägt einen hellgrauen Pullover und hat blonde Haare, die zu einem Pferdeschwanz gebunden sind. Sie trägt eine blau-grüne Mund-Nasen-Bedeckung. Die mittige Person trägt einen grauen Pullover und hat helle Haare. Sie trägt eine schwarze Mund-Nasen-Bedeckung. Sie trägt einen hellgrauen Pullover und kurze schwarze Haare. Die Hautfarbe ist dunkler als die der anderen beiden Personen. Sie trägt eine weiße Mund-Nasen-Bedeckung.
Copyright: Linda Jana Borowski

Menschen mit Beeinträchtigungen und kranke Menschen müssen keine Masken tragen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, für den gibt es keine Pflicht dazu.

Man darf dann auch ohne Maske einkaufen gehen oder Bus und Bahn fahren.
Es ist wichtig, seinen Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung vom Arzt zu zeigen. So wissen die anderen Menschen, warum man keine Maske trägt.
Und man muss dann keine Strafe bezahlen.

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