Corona-Regeln ab 14. Januar 2022 in Sachsen
Einige der strengen Regeln aus der Corona-Notfall-Verordnung können wieder gelockert werden.
Wir haben die wichtigsten Informationen in leicht verständlicher Sprache zusammengefasst.
Sie finden die aktuelle Verordnung und die Zusammenfassung in leicht verständlicher Sprache in den Links.
Sächsische Corona-Verordnung ab 14. Januar 2022.
Sächsische Corona-Verordnung ab 14. Januar 2022 in leicht verständlicher Sprache.
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ab 22. November 2021 in Sachsen
Leider sind die Zahlen von Ansteckungen mit dem Corona-Virus wieder sehr hoch. Die sächsische Regierung hat einen erneuten Lockdown beschlossen. Es gelten ab heute wieder strenge Regeln.
Wir haben die wichtigsten Regeln in leicht verständlicher Sprache zusammengefasst.
Sie finden die Notfall-Verordnung und die Zusammenfassung in leicht verständlicher Sprache in den Links.
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ab 22. November 2021.
Sächsische Corona-Notfall-Verordnung ab 22. November 2021 in leicht verständlicher Sprache.
Lockerungen der Corona-Regeln in Dresden ab 2. Juni 2021
Momentan stecken sich weniger Menschen mit dem Corona-Virus an. Der Inzidenzwert ist in Dresden unter 50 gesunken. Deswegen lockert die Stadt Dresden aktuell die Corona-Regeln. Die Menschen dürfen nun wieder mehr Dinge tun.
Wir haben die Lockerungen im Überblick leicht verständlich formuliert.
Sie finden das Original und unsere Variante unten in den Links.
Lockerungen der Stadt Stadt Dresden ab 2. Juni 2021 (PDF)
Lockerungen der Stadt Dresden ab 2. Juni 2021 leicht verstaendlich (barrierefreies PDF)
Corona-Regeln für Sachsen bis 30. Mai 2021
In Sachsen gibt es eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Die neuen Regeln gelten dann, wenn der Inzidenzwert einer Stadt oder eines Landkreises unter 100 ist. Weitere Erklärungen finden Sie in der Datei.
Wir haben Ihnen die neue Verordnung leicht verständlich umformuliert. Sie finden das Original und unsere Variante unten in den Links.
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene ab 9. Mai 2021
Die Bundesregierung lockert die Corona-Regeln. Das gilt für Menschen, die geimpft oder nach einer Corona-Infektion wieder genesen sind.
Wie genau diese Lockerungen geregelt sind, geht aus der Verordnung der Bundesregierung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von den Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 hervor. Aus dieser haben wir das Wichtigste in einer leicht verständlichen Information zusammengefasst.
Lockdown noch bis 9. Mai 2021
In Sachsen gilt der Lockdown mit den bisherigen Regeln weiter. Es gibt nur einige kleine Änderungen. Sie finden die Änderungen in unserer leicht verständlichen Variante der neuen Verordnung.
Wir haben Ihnen die neue Verordnung ab 1. April 2021 leicht verständlich umformuliert. Sie finden das Original und unsere Variante unten in den Links.
Leichte Lockerungen für Sachsen und Impfaufklärung leicht verständlich
In Sachsen gibt es langsam leichte Lockerungen für das Zusammenleben. Sie dürfen nun wieder jederzeit das Haus verlassen. Sie brauchen dafür keinen wichtigen Grund mehr. Sie dürfen bis zu 4 weitere Personen aus einem anderen Haushalt treffen.
Es öffnen alle Kitas und Schulen.
Wenn die Corona-Zahlen sinken und niedrig bleiben, öffnen auch bald wieder Geschäfte, Kinos, Museen und so weiter.
Wir haben Ihnen die neue Verordnung ab 8. März 2021 leicht verständlich umformuliert. Sie finden das Original und unsere Variante unten in den Links.
Sie finden hier nun auch eine Aufklärung zur Impfung gegen das Corona-Virus in leicht verständlicher Sprache. (Stand: 5. März 2021)
Aufklärung zur Impfung gegen das Corona-Virus leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Neue Corona-Regelungen für Sachsen ab 15. Februar 2021: Kitas und viele Schulen öffnen wieder
In Sachsen öffnen die Kitas und viele Schulen wieder. Ab dem 1. März 2021 öffnen auch Friseur:innen und Fußpflegen wieder.
Sie finden das Original und die Verordnung in einer leicht verständlichen Sprache unter den Links.
Neue Corona-Regelungen für Sachsen: Pflicht zum Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz
Ab sofort muss man beim Einkaufen und beim Fahren mit Bus und Bahn einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Masken heißen OP-Masken oder FFP2-Masken. Sie können auch N95 oder KN95 heißen.
Sie finden das Original und die Verordnung in einer leicht verständlichen Sprache unter den Links.
Verlängerter Lockdown in Sachsen
Die sächsische Landesregierung hat den Lockdown bis zum 7. Februar 2021 verlängert. Es gibt dafür eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Sie finden das Original und die Verordnung in einer leicht verständlichen Sprache unter den Links.
Einige Änderungen im Lockdown
Seit dem 16. Dezember 2020 gibt es noch weitere kleinere Änderungen in der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Sie finden das Original und die Verordnung in einer leicht verständlichen Sprache unter den Links.
Sachsen im Lockdown ab 14. Dezember 2020
In Sachsen gelten vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 neue strengere Regeln für das tägliche Leben. Sachsen befindet sich dann im Lockdown.
Sie dürfen Ihr Zuhause nur noch aus sehr wichtigen Gründen verlassen. Sie sollen in der Öffentlichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. An Weihnachen dürfen Sie trotzdem Ihre engste Familie und den engsten Freundeskreis treffen.
Wir haben die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung in eine leicht verständliche Sprache übertragen. So können möglichst viele Menschen die neuen Regeln verstehen.
Sie finden hier die Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Version in einer leicht verständlichen Sprache.
Neue Regeln in der Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen ab 1. Dezember 2020
Seit dem 1. Dezember 2020 gelten neue strengere Regeln für das Zusammenleben in Sachsen.
Sie dürfen sich nur noch mit höchstens 5 Menschen aus einem anderen Haushalt treffen. Sie müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung auf der Arbeit tragen, bis Sie an Ihrem Arbeitsplatz sind. An Weihnachten dürfen Sie Ihre Familie und Freunde besuchen. Sie dürfen höchstens 9 andere Menschen treffen.
Die Regeln vom November 2020 gelten noch. Wir haben Ihnen die neuen Regeln in einem neuen Dokument leicht verständlich zusammengestellt.
Sie finden hier die Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Version in leicht verständlicher Sprache.
Corona-Schutz-Verordnung gilt in Sachsen ab 2. November 2020
In Sachsen gelten vom 02. bis 30. November 2020 strengere Regeln für das Zusammenleben. Viele Orte wie Museen oder Schwimmbäder müssen schließen. An vielen Orten müssen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Sie finden hier die Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Version in leicht verständlicher Sprache.
Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 2. bis 30. November 2020 leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden ab 27. Oktober 2020
Da die Infektionszahlen in Dresden und Sachsen weiter wachsen, gelten ab Dienstag noch strengere Regeln. Sie finden die neue Allgemeinverfügung hier im Original und in leicht verständlicher Sprache.
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden ab 27. Oktober 2020 (Original) (PDF)
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden ab 27. Oktober 2020 leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden
Seit dem 22. Oktober 2020 gelten wieder einige neue Regeln für das Leben in Dresden. Diese Regeln hat der Oberbürgermeister Dirk Hilbert festgelegt. Sie finden hier die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters und die Allgemeinverfügung in leicht verständlicher Sprache.
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden ab 22. Oktober 2020 (Original) (PDF)
Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden ab 22. Oktober 2020 leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Seit dem 18. Juli 2020 gelten einige neue Regeln für das Leben in Sachsen. Diese Regeln hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegt. Sie finden hier die Verordnung des Ministeriums und die Verordnung in leicht verständlicher Sprache.
Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Original)
(PDF)
Corona-Schutz-Verordnung in leicht verständlicher Sprache
(barrierefreies PDF)
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Seit dem 20. April gelten in Sachsen Vorschriften zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). Das Gesundheitsamt der Stadt Dresden informiert darüber, wo man einen solchen Mundschutz tragen muss. Alle Informationen dazu finden Sie in einem Handzettel des Gesundheitsamtes und daneben in einer leicht verständlichen Sprache.
Informationen der Stadt Dresden zur Mund-Nasen-Bedeckung
(PDF)
Informationen zur Mund-Nasen-Bedeckung leicht verständlich
(barrierefreies PDF)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (kurz BZgA) informiert täglich aktuell über die Corona-Krise. Auf der Website www.infektionsschutz.de findet man Broschüren, Merkblätter und Filme. VERSO möchte es möglich machen, dass alle Menschen diese Informationen verstehen. Die VERSO-Redaktion überträgt deshalb die Informationen in eine leicht verständliche Sprache. Sie finden hier das Original der BZgA und daneben eine Übertragung durch VERSO. Die Unterlagen stehen kostenlos zur Verfügung, Sie können sie beliebig oft herunterladen. Wir möchten damit insbesondere soziale Träger, Selbsthilfegruppen, Vereine und Wohnprojekte unterstützen. Jeder soll aufgeklärt sein und somit sich und andere vor dem Virus schützen können.
Hygiene schützt!
Hygiene-Regeln der BZgA (Original) (PDF)
Hygiene-Regeln leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Wie man sich richtig verhält
Verhaltensregeln der BZgA (Original) (PDF)
Verhaltensregeln leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Fragen und Antworten zu Corona
Fragen und Antworten der BZgA (Original) (PDF)
Fragen und Antworten leicht verständlich (barrierefreies PDF)
VERALTET: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Seit dem 27. Juni 2020 gelten neue Regeln für das Leben in Sachsen. Diese Regeln hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegt. Sie finden hier die Verordnung des Ministeriums und die Verordnung in leicht verständlicher Sprache.
Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Original) (PDF)
Corona-Schutz-Verordnung in leicht verständlicher Sprache (barrierefreies PDF)
VERALTET: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Seit dem 6. Juni 2020 gelten neue Regeln für das Leben in Sachsen. Diese Regeln hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegt. Sie finden hier die Verordnung des Ministeriums und die Verordnung in leicht verständlicher Sprache.
Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Original)
(PDF)
Corona-Schutz-Verordnung in leicht verständlicher Sprache (barrierefreies PDF)
VERALTET: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Seit dem 15. Mai 2020 gelten neue Regeln für das Leben in Sachsen. Diese Regeln hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Corona-Schutz-Verordnung festgelegt. Sie finden hier die Verordnung des Ministeriums und die Verordnung in leicht verständlicher Sprache.
Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Original) (PDF)
Corona-Schutz-Verordnung in leicht verständlicher Sprache (barrierefreies PDF)
VERALTET: Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen – Aktuelle Regeln zum Verhalten während der Corona-Krise
Diese Regeln gelten seit dem 23. März 2020 in ganz Sachsen.
Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen (Original) (PDF)
Allgemeinverfügung leicht verständlich (barrierefreies PDF)
VERALTET: Die Allgemeinverfügung der Stadt Dresden – Regeln zum Verhalten während der Corona-Krise
Diese Regeln waren vom 20. bis 23. März 2020 gültig.
Jetzt gelten die Regeln des Freistaates Sachsen, und zwar nicht nur für die Stadt Dresden, sondern für ganz Sachsen.
Allgemeinverfügung der Stadt Dresden (Original) (PDF)
Allgemeinverfügung leicht verständlich (barrierefreies PDF)
Zentrale Stellen wie zum Beispiel der Freistaat Sachsen verweisen auf unsere leicht verständlichen Informationen. Sie können die Dokumente auch über diese Webseiten abrufen:
Zur Website des Freistaates Sachsen
Zur Website der Stadt Dresden
Zur Website der Aktion Mensch
Zur Website des Inklusionsnetzwerks Sachsen
Zur Website der Technischen Universität Dresden
Zur Website des Stadtwikis Dresden
Zur Website „Corona Leichte Sprache“
Häusliche Gewalt
Da man in dieser Zeit möglichst zu Hause bleiben soll, streitet man sich vielleicht öfter mit der Familie. Wenn Sie sich zu Hause nicht sicher fühlen, finden Sie auf unserer Seite zu häuslicher Gewalt wichtige Kontakte.